Zum Thema
Menschenhandel findet in der Mitte unserer Gesellschaft statt. Frauen und Mädchen bilden eine große Gruppe der Betroffenen, daher wird an dieser Stelle explizit von Frauenhandel gesprochen. Die am meisten verbreitete Form ist die zum Zweck sexueller Ausbeutung / Zwangsprostitution. Unter falschen Versprechungen, Täuschung, Zwang und Gewalt werden Frauen und Mädchen zur Prostitution gezwungen. Betroffene sind sowohl Migrantinnen, Geflüchtete als auch deutsche Frauen.
Eine häufig angewandte Form der „Anwerbung“ junger Frauen ist die sog. „Loverboy-Methode“. Unter Vortäuschung einer großen Liebe werden sie von den Tätern, den sog. „Loverboys“, emotional abhängig gemacht und sozial isoliert, mit dem Ziel, sie sexuell auszubeuten.
Menschenhandel ist eine schwere Menschenrechtsverletzung und ein Strafdelikt, das international mit allen Rechtsmitteln bekämpft wird (§232 ff. StGB). Die politischen und gesellschaftlichen Entwicklungen sowie die gesetzlichen Änderungen führen dazu, dass neue Ausbeutungsformen und Betroffenengruppen entstehen.
Beratung und Unterstützung
Unsere Hilfsangebote richten sich an alle weiblichen Betroffenen von Menschenhandel zur sexuellen Ausbeutung / Zwangsprostitution. Wir bieten vielfältige und bei Bedarf muttersprachliche Unterstützung an, diese beinhaltet u. a.:
- Psychosoziale Beratung bzw. Betreuung
- Klärung der Gefährdungslage
- Klärung des Gesundheitszustands
- Geschützte Unterbringung und (Akut-)Versorgung
- Krisenintervention und Stabilisierung
- Sicherung des Lebensunterhaltes und der Krankenversicherung
- Klärung des Aufenthaltsstatus
- Unterstützung bei der Entscheidung für oder gegen eine Anzeige
- Begleitung zu polizeilichen Vernehmungen, Vermittlung zu Rechtsanwält*innen, psychosoziale Unterstützung vor, während und nach dem Gerichtsverfahren
- Vermittlung und ggf. Begleitung zu Ämtern, Ärzten u. a.
- Entwicklung von Zukunftsperspektiven und Empowerment
- Förderung der gesellschaftlichen und schulischen (Re-)Integration
- Nach Wunsch Organisation der Rückreise ins Heimatland
- Bei Minderjährigen Kontaktaufnahme mit Jugendamt und / oder Sorgeberechtigten
- Aufsuchende Arbeit im Bereich der Prostitution
Im Mittelpunkt stehen die Betroffenen mit ihren individuellen Situationen. Sie können sich entweder eigenständig an uns wenden oder durch Ämter, Institutionen (z. B. die Polizei) und private Personen zu uns vermittelt werden. Die Unterstützung der Klientinnen erfolgt unabhängig von ihrer Bereitschaft zu einer Aussage bei der Polizei. Außerdem bieten wir Unterstützung von Fachpersonal und Beratung für Angehörige an.
Unsere Beratungen sind kostenfrei und anonym, des Weiteren unterliegen wir der Schweigepflicht.
Aufklärung, Prävention und Vernetzung
Die Aufklärung und Sensibilisierung der Gesellschaft für das Thema Frauen-handel und die Stärkung der Opferrechte ist uns ein wichtiges Anliegen. Außerdem setzen wir uns für das Non-Punishment-Prinzip sowie für das Zeugnisverweigerungsrecht für Beraterinnen der Opfer von Frauenhandel ein. Für diese Ziele engagieren wir uns auf vielfältige Weise.
Wir veranstalten Fachtagungen, -vorträge und Schulungen für Lehrer*innen, Mitarbeiter*innen von Migrations- und Flüchtlingseinrichtungen, Eltern und Jugendlichen sowie für die Polizei zum Thema Menschenhandel, Loverboy-Methode sowie Opfer(zeuginnen)-Unterstützung. Als Koordinierungsstelle des Fachforums für die NRW-Vernetzung der spezialisierten Beratungsstellen für Opfer von Menschenhandel und verschiedener Gremien wirken wir auf kommunaler, Landes-, Bundes- als auch internationaler Ebene. Wir begrüßen regelmäßig Praktikantinnen und freuen uns über Anfragen von Studierenden, die in unserem Fachbereich forschen. Ebenso stehen wir als Expertinnen für Medienfragen zur Verfügung. Wir arbeiten fortwährend an unserer Qualitäts- und Konzeptentwicklung. Des Weiteren bilden wir uns regelmäßig fort.
Die Fachstelle für Opfer von Frauenhandel ist anerkannt und gefördert durch das Land NRW und Mitglied im KOK e.V., dem Bundesweiten Koordinierungs-kreis gegen Menschenhandel.

